Bild Obstbrennerei Spinner

Die Brennerei

Das Schnapsbrennen hat in unserer Familie Tradition seit 1925. Das Obstabfindungsbrennrecht wurde von Generation zu Generation weiter gegeben.


Die Brennereianlage befindet sich auf dem neusten Stand der Technik . Der Kupferkessel fasst 149 Liter pro Brand. Beim Brennen wird der Kessel mit Obstmaische gefüllt und mit Holzfeuer erhitzt. Der Kessel ist von einem Wasserbad umgeben, so dass die Maische im Kessel nicht anbrennen kann. Die Maische wird während dem Brennvorgang ständig durch ein starkes Rührwerk umgerührt, so dass eine gleichmäßige Wärmeverteilung stattfindet. Die Alkoholdämpfe steigen durch den kugelförmigen Helm in die Verstärkerböden. Die niedergeistigen Alkoholdämpfe kondensieren dort und werden in die Brennblase zurückgeleitet. Die höherprozentigen Dämpfe steigen hoch in den Dephlegmator (Kühlstufe), wo die niedergeistigen Dämpfe wiederum kondensieren und in die Verstärkerböden zurückfließen, während die hochgeistigen Weingeistdämpfe über einen Kupferkatalysator durch das Geistrohr in den Kühler gelangen. Der Kupferkatalysator bindet die bei Steinobstbränden vorkommende Blausäure, die ansonsten in dem späteren Destillat zur Bildung von gesundheitsschädlichem Ethylcarbamat führen könnte. Im Röhrenkühler werden die Weingeistdämpfe verdichtet, sie verflüssigen sich und laufen sodann als Branntwein durch die Vorlage in das Auffanggefäß.

Während dem gesamten Brennprozess achten wir besonders auf eine langsame und schonende Destillation. Nur so bleibt das Aroma der Frucht im Schnaps erhalten. Wir beachten die strikte Trennung des verwertbaren Alkohols, dem sogenannten Mittellauf von dem Vor- und Nachlauf. Dadurch wird der störende Fuselgeschmack vermieden. Der verwertbare Schnaps hat im Schnitt eine Alkoholstärke von ca 65 vol%. Um ihn auf Trinkstärke von 45 vol% herunter zu setzen verwenden wir reines Quellwasser. Danach muß der Schnaps nur noch filtriert und in Flaschen abgefüllt werden. Auf Zusatzstoffe wie Aromastoffe oder Zuckercouleur verzichten wir vollständig.

Schon bei der Auswahl der Früchte wird auf einen guten Reifegrad und ein möglichst gutes Aroma geachtet. Große reife Früchte, wie Äpfel, Birnen oder Topinambur, müssen zum Einmasichen mit einem Muser zerkleinert werden. Kleine, weiche Früchte wie Kirschen oder Mirabellen, brauchen nicht zerkleinert werden, da sie sich im Faß durch ihr Eigengewicht selbst zerdrücken.

Nach Sorten getrennt werden die Früchte in luftdicht abgeschlossene Gärbehälter gegeben. Der Gärbehälter wird mit einer wassergefüllten syphon-artigen Gärpfeife verschlossen, so dass die Gärgase entweichen können, aber kein Sauerstoff an die Maische gelangen kann. Sauberkeit und eine schnelle Vergärung sind das A und O beim Einmaischen der Früchte. Deshalb wird zur besseren Vergärung der Maische Reinzuchthefe zugesetzt. Nur so kann eine optimale Umwandlung des Fruchtzuckers in Alkohol gewährleistet werden. Zu Beginn der Gärung wird die Maische täglich durchmischt, damit die Hefen sich gleichmäßig verteilen. Nach ein bis zwei Wochen ist der Hauptteil der Gärung abgeschlossen und das Schnapsbrennen kann beginnen. Aus zeitlichen Gründen werden die im Sommer bis Spätsommer eingemaischten Früchte jedoch meist erst in der weniger arbeitsreichen Winterzeit gebrannt.

Das Brennen muss 5 Arbeitstage vorher beim zuständigen Zollamt angemeldet werden. Dabei muß der Tag und die Uhrzeit von wann bis wann gebrannt wird (üblicherweise von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends) angegeben werden. Ausserdem müssen die Nummern der Fässer aus denen gebrannt wird und die genaue Menge mitgeteilt werden. Aus diesen Angaben berechnet das Zollamt die zu zahlende Branntweinsteuer. Diese Steuer ist sortenabhängig. Für jede Sorte gibt es pauschale Ausbeutesätze. z.B. für Kirschen 5 Liter, für Kernobst (Äpfel oder Birnen) 3,6 Liter reiner Alkohol aus 100 Liter Maische. Die zu zahlende Steuer beträgt 10,22 EUR pro Liter reinen Alkohl. Für 100 Liter Kirschenmaische werden also bei angenommenen 5 Liter Ausbeute zu je 10,22 EUR/Liter rund 50 EUR Brantweinsteuer fällig. Ist die tatsächliche Ausbeute höher als der pauschale Ausbeutesatz von 5 Litern, so bleibt dieser Überbrand steuerfrei. Dass alles mit rechten Dingen zugeht und kein Liter unverzollt gebrannt wird, wird sporadisch von den Zollbeamten überwacht.

Etiketten

Ich wurde schon oft gefragt, wo hast du denn diese lustigen Etiketten her? Die Bilder hat ein Bekannter von mir, Alexander Lorenz, so nebenbei aus dem Handgelenk geschüttelt. Jede Frucht zeigt ein anderes Motiv. Hier ein paar Beispiele:

Zeichnung Brenntag
Etikettenzeichnungen

Rücknahme von Verkaufsverpackungen

Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen haben wir uns zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4142359), angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG.